Informieren Sie uns

Im Krankheitsfall Ihres Kindes informieren Sie uns am selben Tag telefonisch, möglichst bis 8:00 Uhr. Das Sekretariat ist ab 7:30 Uhr besetzt.

Innerhalb von drei Tagen ist eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen. Sie können dafür den Vordruck (pdf) nutzen.

Bei Krankheit von mehr als fünf Tagen sollten Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Sportbefreiung

Wenn Ihr Kind angeschlagen in die Schule kommt und Sie eine Befreiung vom Sportunterricht wünschen, genügt eine Mitteilung im Hausaufgabenheft. Sie können allerdings auch den Vordruck (pdf) nutzen.

Der Sportlehrer entscheidet über Art und Umfang der Befreiung; Teilbefreiungen sind möglich. Für eine Befreiung von mindestens einer Woche kann der Sportlehrer eine ärztliche Bescheinigung anfordern.

Kopfläuse

Kopfläuse sind ärgerlich, aber keine Seltenheit. Schicken Sie Ihr Kind erst nach der erfolgreichen Behandlung wieder in die Schule und informieren Sie uns. Wir gehen damit vertraulich um, sind aber verpflichtet, andere Eltern auf das Auftreten von Kopfläusen hinzuweisen.

Beachten Sie auch das Informationsblatt (pdf) sowie diese Hinweise von Amt24.

Ansteckende Krankheiten

Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen Kinder nicht in die Schule gehen, wenn sie an ansteckenden Krankheiten leiden. Darüber informiert ein Merkblatt (pdf).

Die Wiederzulassung kann von einem ärztlichen Urteil abhängig gemacht werden (Übersicht, pdf). Wenn der Arzt die Empfehlung mündlich erteilt und ein schriftliches Attest verweigert oder dafür Gebühren verlangt, können Sie auch unseren Vordruck (pdf) nutzen.