Grundsätzlich gilt die Schulpflicht. Wünschen Sie eine Freistellung bzw. Beurlaubung Ihres Kindes vom Unterricht wegen familiärer Anlässe, Kur oder anderem, beantragen Sie diese bitte rechtzeitig schriftlich über die Klassenleiterin. Sie können dafür unseren Vordruck (pdf) verwenden.

Eine Beurlaubung vom Schulbesuch wird nur in besonderen Ausnahmefällen gestattet. Als Gründe für eine Freistellung werden anerkannt:

  • kirchliche Anlässe bzw. Gedenktage oder Veranstaltungen anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
  • wichtige persönliche oder familiäre Gründe und Anlässe
  • Teilnahme am internationalen Schüleraustausch
  • Teilnahme an wissenschaftlichen, beruflichen oder künstlerischen Wettbewerben sowie sportlichen Wettkämpfen
  • Heilkuren oder Erholungsaufenthalte.

Ein Antrag zur Freistellung für bis zu zwei Tage kann beim Klassenlehrer eingereicht werden, darüber hinaus entscheidet die Schulleitung.

Quelle und ausführliche Darstellung: Schulbesuchsordung § 4.